11.12.2015
Neues Interpretationspapier des Ministeriums schafft Klarheit
Was ist eine „wesentliche Veränderung“ bei Maschinen?
Was ist eine „wesentliche Veränderung“ bei Maschinen? Diese Frage hat in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen und auch zu Unklarheiten geführt. Der Hintergrund: Wenn ein Maschinenbetreiber eine Veränderung vornimmt, indem er z. B. mehrere unvollständige Maschinen zu einer Gesamtmaschine integriert oder zu einer Anlage verkettet, wird er selbst zum Hersteller und muss daher alle Richtlinien und ggf. Normen der Maschinensicherheit berücksichtigen, die für einen Hersteller gelten. Auch bei Umbauten an vorhandenen Maschinen erhebt sich die Frage, ob es sich um eine wesentliche Veränderung handelt oder nicht. Per Definition kann eine solche Veränderung vorliegen, wenn eine Funktionsänderung (bestimmungsgemäßer Gebrauch), eine Leistungserhöhung oder eine Änderung der Sicherheitstechnik durchgeführt wird.
Das am 9. April 2015 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2015, S 183) veröffentlichte Interpretationspapier des MBAS, das mit Beteiligung der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) verfasst wurde, schafft nun Klarheit in dieser Frage. Englische Sprachfassung des Interpretationspapiers - Download Deutsche Sprachfassung des Interpretationspapiers – Download